15 Mein Topf GmbH Haftung Wir empfehlen Ihnen eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschliessen. Wir empfehlen Ihnen vor dem Projektstart eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschliessen. Diese schützt optimal während der gesamten Bauphase gegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Die Baueingabe muss durch einen Architekten oder ein Gartenbauunternehmer ausgeführt werden. Die entsprechenden Vorschriften können je nach Gemeinde variieren. Nur die amtliche Bewilligung entscheidet über das geplante Vorhaben. Heizvarianten und Sicherheitsbestimmungen werden kantonal geregelt. Die Kosten und die entsprechenden Vorschriften müssen von der Bauherrschaft getragen werden. Verlangen Sie einen Haftpflichtnachweis vom beauftragten Bauunternehmen, welchem Sie die Aushubarbeiten respektive die Hinterfüllung vergeben. Ebenfalls benötigen wir ein Nivellierzertifikat für das Poolfundament. Wir übernehmen keine Haftung für Fundamente welche nicht die Nivellierzertifikat Toleranzen erfüllen. Mehrkosten beim Versetzten werden der Bauherrschaft in Rechnung gestellt. Für die Baugrube ist eine angemessene Absperrung notwendig. Sonst werden Sie als Bauherr nicht von der Haftung entbunden. Prüfen Sie bei privaten Zufahrten die Belastbarkeit von 32 Tonnen. Haftungsausschluss für Schädigungen Dritter infolge der Bauarbeiten, z. B. Erschütterungen, Belagsschäden, Druckschäden durch Abstützung, verdeckte Mängel an der Zufahrt etc. verursacht durch Bauunternehmer respektive Transportunternehmen. Terrainverdichtung mit Abstand von mind. 3 m vom Pool. Nach Abholung im Werk Weinfelden geht die Haftung an den Bauherrn respektive an die beauftragte Spedition. Es gelten die AGB’s vom Spediteur. Transportschäden, starke Schläge welche zu Verschiebungen des Hubboden führen, werden von der Firma Schalcher nach Aufwand wieder eingestellt. Sofern Wasser abgelassen werden muss, übernehmen wir keine Kosten. Die Baukostenüberwachung liegt in der Verantwortung desBauherrn. Wir übernehmen keine Mehrkosten bei bauseits ausgeführten Arbeiten. Sofern die Situation es nicht zulässt, dass der Pool mit unserem Kranfahrzeug gestellt werden kann, muss ein Pneufahrzeug nach Aufwand organisiert werden. Die Verantwortung für Kosten und Machbarkeit liegt beim beauftragten Architekten, Bauunternehmen oder Gartenunternehmen. Bei Lieferungen können wir lediglich eine Machbarkeitsanalyse anbieten. Die Spedition sowie auch die Firma Mein Topf GmbH übernehmen keine Haftung für Statik an Zufahrten und Stützmauern. Diese Abklärungen sind bauseits zu tätigen.
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